Makler in Göttingen

Nach einigen Jahren der Verwaltung ist auffällig geworden, dass wir über ein besonderes Talent in der Vermittlung von Immobilien in Göttingen verfügen. Grund genug, diesen Bereich auszubauen.

Durch eine genaue Marktkenntnis wissen wir, wie und wo wir Ihre Immobilie in Göttingen vermarkten können. Sie haben eine Studentenwohnung, wir wissen, wo man Studenten anwirbt. Sie wollen eine Eigentumswohnung verkaufen? Auch hier wissen wir in Abhängigkeit von Ihrer Immobilie genau, wo wir den zukünftigen Käufer finden werden. Unsere Erfahrung und unsere Bilanz in der Vermittlung von Immobilien in Göttingen spricht dabei Bände: Jedes von uns verwaltete Objekt ist vollvermietet. Jedes an uns gegebene Appartement wurde bisher auch vermakelt.

Eine Wohnungsanzeige in Internet oder Zeitung kann heutzutage jeder aufgeben. Häufig bleibt dabei aber die Rückmeldung aus. Möchte niemand Ihre Wohnung haben? Das muss nicht sein. Häufig sind Annoncen falsch formuliert, sprechen die falsche Zielgruppe an oder wirken schlichtweg nicht seriös. Hier kann der Fehler in Ihrem Angebot liegen.

Besonders in Göttingen sind die meisten Immobilien aber stets nachgefragt. Sie bewerben also Ihre Wohnung und Ihr Telefon steht nicht mehr still. Nur: Eigentlich haben Sie gar keine Zeit für die Kundennachfragen. Zudem wissen Sie nur schwer einzuschätzen, welcher potenzielle Mieter der richtige für Ihr Appartement ist. Wie können Sie nun vermeiden, auf einen Mietpreller oder Mietnomaden zu treffen. Vertrauen Sie lieber einem Profi!

Das Schöne dabei: Sie haben in 99 % aller Fälle keine Kosten. Ihr zukünftiger Mieter trägt die Maklercourtage. Viele Kunden haben den Gedanken, dass Sie schwerer einen Mieter finden, wenn dieser auch noch Provision an einen Makler zahlen muss. Dies ist nicht richtig, denn

a) nun sucht ihr Makler diesen Mieter und so wird die Suche nur leichter und nicht schwerer und

b) zudem möchten Sie einen zahlungskräftigen Mieter haben. Ein Mieter, der eine Maklerprovision in Kauf nimmt, ist in der Regel liquide und zahlungskräftig.

Sie haben keine Kosten. Worauf warten Sie also noch? Hier können Sie uns kontaktieren und in Partnerschaft mit uns professionell Ihre Immobilie vermieten und verkaufen

Rechtliche Grundlagen für Immobilienmakler

Zu Beginn der gewerblichen Tätigkeit als Immobilienmakler stehen die Einholung einer Erlaubnis hierzu nach § 34c Gewerbeordnung sowie die Gerwerbeanzeige nach § 14 Absatz 1.
Rechtsgrundlage für die Erlaubnis ist der § 34c der Gewerbeordnung. Hiernach benötigt derjenige eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, der gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist. 
Unter dem Nachweis der Gelegenheit versteht man, dass der Immobilienmakler dem Auftraggeber einen bisher unbekannten Interessenten oder ein Objekt und den künftigen Vertragspartner benennt, so dass der Auftraggeber vonsich aus Vertragsverhandlungen aufnehmen kann.
Zu beachten gilt, dass Hausverwaltungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung der Vohnungsvermittlung kein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume zusteht, soweit es sich um von ihnen verwaltete Wohnungen handelt.
Das dem Wohnungsvermittler für die Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit zustehende Entgelt ist in einem Bruchteil oder Vielfachen der Monatsmiete anzugeben. Die Höhe des Entgelts darf bei Vermietung zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer nicht übersteigen.
Der Wohnungsvermittler darf Wohnraum nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder einem anderen Berechtigten hat.